Kurz-Geschichte

Ich wurde 1950 in Kiel geboren, bin als Zweitklässler mit den Eltern nach Frankfurt am Main gezogen und habe dort nach dem Abitur zunächst eine Ausbildung zum Industriekaufmann absolviert. Nach einigen Jahren der Berufspraxis im Innen- und Außendienst eines großen Industrieunternehmens habe ich in Kiel das Jura-Studium aufgenommen. Seit dessen Abschluss im Jahre 1982 bin ich als selbständiger Anwalt tätig.

Zunächst habe ich überwiegend auf dem Gebiet des privaten Baurechts gearbeitet. Später kam als weiterer Schwerpunkt meiner Tätigkeit der Bereich des Arbeitsrechts hinzu.

Im individuellen Arbeitsrecht (Arbeitsverträge und sich daraus ergebende Rechte und Pflichten, Kündigungen usw.) vertrete ich sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer (nur wer beide Seiten kennt, ist auf alles vorbereitet!).

Im kollektiven Arbeitsrecht (Recht der betrieblichen Mitbestimmung, Rechte des Betriebsrats, Einflußmöglichkeiten der Gewerkschaften, Tarifvertragsrecht usw.) habe ich bisher nur die Arbeitgeberseite vertreten.

Im übrigen bin ich ständig mit Angelegenheiten des allgemeinen Vertragsrechts und Versicherungsfragen, oft mit Vorgängen aus dem Handelsrecht, Problemen aus dem Bereich des Mietrechts und häufig auch mit Strafsachen und Ordnungswidrigkeiten-Verfahren befasst.

Ich kann Sie vor allen deutschen Gerichten vertreten, die einzige Ausnahme ist der Bundesgerichtshof (BGH).

Ich verfüge über alle fachlichen Voraussetzungen für die Zulassung als Notar, habe meine Zulassung zum Notaramt aber nicht betrieben, weil sich daraus ein Tätigkeitsprofil ergeben würde, das ich nicht anstrebe.

Ein altes englisches Sprichwort lautet:

"Ein Jurist ist ein Mann mit hoher Lebenserfahrung. Einige Rechtskenntnisse können ihm nicht schaden."


Ein hübsches Sprichwort, ganz vollständig ist diese Aufzählung notwendiger Fähigkeiten allerdings nicht. Ein Rechtsanwalt muss außer über Kompetenz auf dem Rechtsgebiet des ihm erteilten Mandats auch über Diskretion, eine ausgesprochen analytische und konstruktive Denkweise, ausgeprägte sprachliche Fähigkeiten und einen klaren Blick für ein vernünftiges Aufwand-Nutzen-Verhältnis verfügen. Alle diese Eigenschaften dürfen Sie bei mir voraussetzen.

Und wenn ich einmal der Meinung bin, dass ich für ein mir angetragenes Mandat nicht der Richtige bin, sage ich Ihnen das.