Hier erscheinen zunächst die 4 neuesten Meldungen für Verbraucher aus den Zeitschriften "test" und "finanztest".
Danach lesen Sie Interessantes zu weiteren aktuellen Themen. Nach einiger Zeit werden diese Einträge in den Abschnitt ”Recht interessant” verlagert.


Soweit zu den Tipps von test und finanztest. Und nun geht es weiter mit diversen rechtlichen Neuigkeiten:

Der Versorgungsausgleich wird ab dem 01. September 2009 einfacher und gerechter

Wenn eine Ehe geschieden wird, muß unter anderem der sogenannte Versorgungsausgleich durchgeführt werden. Dabei werden die während der Ehezeit von den Ehepartnern erworbenen Rentenanwartschaften geteilt. Dafür gelten bisher noch komplizierte Vorschriften, die immer wieder zu Problemen und ungerechten Ergebnissen geführt haben. Das wird ab dem 01.09.09 besser. Sie können sich hier eine Mitteilung des Bundesjustizministeriums herunterladen, in der Sie weitere Erläuterungen und Beispiele finden.

Versorgungsausgleich.pdf
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Roamingpreise für SMS, Anrufe und Datendienste sinken ab 1. Juli 2009

Die Europäische Union hat eine deutliche Begrenzung der Preise für die Handy-Nutzung im Europäischen Ausland beschlossen. Sie können sich dazu hier eine Pressemitteilung der Europäischen Kommission mit vielen nützlichen Informationen herunterladen.

Handy in EU billiger.pdf
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Bald weniger Werbeanrufe, mehr Verbraucherschutz und erweiterte Widerrufsmöglichkeiten!

Laden Sie sich hier eine Nachricht des Bundesjustizministeriums vom März 2009 zu kommenden Gesetzesverbesserungen herunter!

Verbraucherschutz neu.pdf
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Urlaub verfällt nicht mehr, wenn er wegen Krankheit nicht genommen werden konnte!

Der Europäische Gerichtshof hat im Januar 2009 entschieden: Die in Deutschland bisher geltende Regel, wonach der Jahresurlaub in jedem Fall spätestens Ende März des Folgejahres verfällt, ist unwirksam. Konnte der Urlaub nicht genommen werden, weil der Arbeitnehmer krank war, dann verfällt er nicht.

115, da werden Sie (vielleicht) geholfen!

(wie Frau V.P. sagen würde ...)

In Hamburg, Berlin und einigen Bereichen von Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Hessen geht am 24.März 2009 ein zentraler Behördenruf zunächst für zwei Jahre in die Erprobung. Jetzt können rund zehn Millionen Bundesbürger testen, ob sie über die Rufnummer 115 Antworten auf ihre Fragen bekommen. Die Hotline-Mitarbeiter beantworten von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr Fragen über Öffnungszeiten und Zuständigkeiten von Behörden und geben auch grundlegende Informationen zum Beispiele über Elterngeld.

Und nicht nur einfacher soll es werden, sondern auch schnell gehen: Ca. 75 % der Anrufe werden angeblich innerhalb von 30 Sekunden angenommen. Wenn dann die Frage nicht während des Gesprächs beantwortet werden kann, soll der Anrufer innerhalb von 24 Stunden per Mail, Fax oder Rückruf die Antwort erhalten.

Kostenlos ist die Sache nicht: Die Gesprächsminute soll mindestens 7 Cent kosten, mit dem Mobiltelefon wird es teurer.

Verantwortlichkeit des Betreibers eines Meinungsforums im Internet

(oder: wer andere ihre Meinung sagen läßt, ist selbst der Schuldige)

Der Bundesgerichtshof hat am 27. März 2007 entschieden, daß der Betreiber eines Forums auf Unterlassung beleidigender Diskussionsbeiträge in Anspruch genommen werden kann. Das gilt auch dann, wenn demjenigen, der durch den Beitrag in seiner Ehre verletzt wird, der Autor des beleidigenden Beitrags bekannt ist. Der Betroffene ist nicht darauf beschränkt, gegen diesen Autor vorzugehen; er kann vielmehr auch vom Betreiber des Forums verlangen, daß der Beitrag aus dem Forum entfernt wird.

Wesentliche Erleichterungen für Wohnungseigentümer!

Der Gesetzgeber hat Mitte Februar 2007 endlich eine Reform des Wohnungseigentumsrechts beschlossen. Danach ist es z.B. nicht mehr möglich, daß ein einziger Eigentümer wichtige Entscheidungen über Reparaturarbeiten oder Modernisierungsmaßnahmen blockiert. Mehr dazu lesen Sie hier.

Haben Sie eine Krankenversicherung?

Wenn nicht, verlangt der Gesetzgeber von Ihnen, daß Sie das ändern! Mehr dazu lesen Sie hier.

Verschäfte Anforderungen an "Versicherungsvertreter"

Am 22. Mai 2007 ist das Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittler-Rechts in Kraft getreten. Mehr dazu lesen Sie hier.

Neues Versicherungsvertragsrecht

Anfang Juli 2007 hat der Bundestag eine Novellierung des Versicherungsvertragsrechts beschlossen. Daraus ergeben sich in vielen Versicherungsbereichen große Vorteile für die Versicherten. Näheres dazu können Sie hier lesen.

Start für das Unternehmensregister

Am 1. Januar 2007 hat das neue elektronische Unternehmensregister seinen Betrieb aufgenommen. Es umfaßt das Handels-, das Genossenschafts- und das Partnerschaftsregister. Bisher wurden diese Register bei den örtlich zuständigen Amtsgerichten geführt und eine Einsichtnahme bzw. Auskunftserteilung war mit einigem Aufwand verbunden. Ab dem 01.01.2007 ist das anders: Seitdem gibt es eine zentrale Internetadresse, über die jedermann alle wesentlichen Unternehmensdaten, deren Offenlegung von der Rechtsordnung vorgesehen ist, hier mehr.

Elterngeld

Zum 1. Januar 2007 ist das Elterngeldgesetz in Kraft getreten und hat die bisherigen Regelungen über das Erziehungsgeld ersetzt. Bei Kindern, die vor dem 1. Januar 2007 geboren wurden, kann wie bisher Erziehungsgeld bezogen werden.
Anspruch auf Elterngeld haben diejenigen Eltern, die sich Zeit für ihr Neugeborenes nehmen und auf Einkommen verzichten. Das Elterngeld wird an Vater und Mutter für maximal 14 Monate gezahlt, beide können den Zeitraum frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann höchstens zwölf Monate allein nehmen, zwei weitere Monate sind als Option für den anderen Partner reserviert. Das heißt: Zwölf Monate Elterngeld gibt es immer, wenn sich Eltern Zeit für die Betreuung ihres Kindes nehmen. Ersetzt werden 67 Prozent des wegfallenden bereinigten Nettoeinkommens, maximal 1.800,00 Euro im Monat. Das Mindestelterngeld, das Eltern erhalten, die vor der Geburt des Kindes nicht erwerbstätig waren, beträgt 300,00 Euro.


Weitere Informationen des Bundesministeriums finden Sie hier (Stand Mai 2007)

Die Höhe des Elterngeldes bemißt sich nach dem Netto-Lohn/Gehalt. Daher liegt z.B. der Gedanke nahe, vor der Beantragung des Elterngeldes die Lohnsteuerklassen von Ehegatten zu "tauschen". Das würde im Standard-Fall (die Ehefrau möchte die Betreuung übernehmen, hat ein geringeres Einkommen als ihr Mann, hat bisher die LSt.-Klasse V und ihr Mann die LSt.-Klassse III) tatsächlich zu einem höheren Elterngeld führen können. Aber Vorsicht! Es drohen dann auch Nachteile! Die Elterngeldzahlungen zählen mit bei der Berechnung des Steuersatzes und so gerät man schnell in die Steuerprogression. Und sollte der Ehemann krank werden oder gar seine Arbeit verlieren, fallen seine Lohnersatzleistungen (Krankengeld oder Arbeitslosengeld)  niedriger aus. Also: Rechnen und überlegen Sie gründlich, bevor Sie an Ihren Steuerklassen etwas ändern!

Nutzungsentschädigung für einen defekten Backofen?

So oder ähnlich kann es jedem von uns passieren:
Ein von einem großen deutschen Versandhaus gekaufter Backofen hat einen irreparablen Mangel. Das Versandhaus liefert daher ein Ersatzgerät, verlangt aber für die Zeit, innerhalb der das ursprüngliche Gerät benutzt werden konnte, eine Nutzungsentschädigung. Ob dem Verkäufer einer mangelhaften Sache ein solcher Anspruch zusteht, war bisher unter Juristen umstritten. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jetzt entschieden, daß ein solcher Anspruch tatsächlich besteht. Er hält es jedoch für denkbar, daß diese gesetzliche Regelung gegen europäisches Recht verstößt und hat die Frage daher dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt.


Daraus ergibt sich folgende Empfehlung:
Wenn man von Ihnen in einem Fall wie dem oben geschilderten eine Nutzungsentschädigung verlangt, sollten Sie die Zahlung unter Hinweis auf die noch ausstehende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes verweigern! Sollte der Verkäufer trotzdem auf Zahlung bestehen, nehmen Sie bitte Kontakt mit mir auf.

Warnung nicht nur für eEbay - Nutzer !!

Eine für Sie evtl. teure Abmahnwelle scheint durch unser Land zu schwappen:
Wenn Sie Kleidung, Schmuck oder sonstige Designer-Artikel anbieten mit Beschreibungen wie z.B. "Sieht aus wie Rolex" oder "Halskette à la Gucci", dann droht Ihnen eine teure Abmahnung wegen unberechtigter Verwendung dieser (oder anderer) Marken-Namen. Und nach Veröffentlichungen in der Presse scheint es so zu sein, daß ebay den Inhabern der Rechte an diesen Marken sogar den Service bietet, die Angebote auf derartige Markennamen-Verwendungen zu durchsuchen und sie den Inhabern der Marken-Rechte mitzuteilen.
Riskant ist es aber auch, irgendwo im Internet Bilder zu kopieren und sie in die ebay-Angebote einzubinden oder sie auf der eigenen Homepage zu benutzen. Die Gefahr ist groß, daß damit das Urheberrecht verletzt wird. Dann droht nicht nur eine teure Abmahnung, sondern auch noch eine hohe Honorarforderung für die Nutzung des Bildes. Daher prüfen Sie bitte sehr sorgfältig, ob Sie nicht von Ihnen selbst stammendes Bildmaterial wirklich verwenden dürfen. Und dazu reicht es nicht aus, daß Sie es von einer Internetseite kopiert haben, auf der es heißt "Alle diese Bilder dürfen kopiert und beliebig verwendet werden" oder ähnlich. So etwas kann jeder auf seine Internetseite schreiben!

Dauerthema "Schönheitsreparaturen" (Stand Oktober 2006)

Anfang April 2006 hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, daß auch Formulierungen wie "spätestens nach xy Jahren ... " oder "mindestens nach xy Jahren ..." seien Schönheitsreparaturen durchzuführen, als starre Frist im Sinne der ständigen BGH-Rechtsprechung gelten und damit ungültig sind. Und auf der Grundlage dieses Verbots starrer Fristen hat der BGH am 18.10.06 entschieden, daß auch sogenannte "Abgeltungsklauseln" unwirksam sind:

Nach dem Wortlaut solcher Klauseln sollte der Mieter bei Beendigung des Mietvertrags prozentual gestaffelt anteilige Kosten für Schönheitsreparaturen bezahlen. Damit sollten dem Vermieter die Abnutzungen ersetzt werden, die in dem Zeitraum seit den zuletzt durchgeführten Schönheitsreparaturen bis zum Auszug des Mieters entstanden waren. Der BGH ist jedoch der Meinung, daß auch solche prozentualen Staffeln eine "starre" Regelung sind und hat sie für unwirksam erklärt.

Nebenkosten einer Mietwohnung

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Anfang März 2006 entschieden, daß Mieter im allgemeinen keinen Anspruch auf Fotokopien der Rechnungen und Belege haben, auf denen die Nebenkostenabrechnung beruht. Das Gericht hält das Recht, diese Unterlagen beim Vermieter einsehen zu dürfen, für ausreichend. Nur in besonderen Fällen (z.B. sehr große Entfernung) kann ein Anspruch auf Übermittlung von Fotokopien in Frage kommen.

Recht auf Einsicht in die eigene Patientenakte

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat Anfang 2006 das Recht eines Patienten auf Einsicht in seine von den behandelnden Ärzten angelegte Patientenakte bestätigt.

Die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer ist unter bestimmten Umständen verfassungswidrig!

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat am 10. November 2005 Folgendes mitgeteilt:

Die Zweitwohnungsteuer für eine berufsbedingte Nebenwohnung eines verheirateten Berufstätigen ist unzulässig


Die Zweitwohnungsteuersatzungen der Städte Hannover und Dortmund sind nichtig, soweit die Innehabung einer aus beruflichen Gründen gehaltenen Wohnung eines nicht dauernd getrennt lebenden Verheirateten, dessen eheliche Wohnung sich in einer anderen Gemeinde befindet, besteuert wird. .... Die Erhebung der Zweitwohnungsteuer auf die Innehabung von Erwerbszweitwohnungen durch Verheiratete diskriminiert die Ehe und verstößt gegen Art. 6 Abs. 1 GG.

Die Entscheidung befaßt sich zwar nur mit den Zweitwohnungssatzungen der oben genannten Städte, dürfte aber auf die entsprechenden Satzungen anderer Gemeinden übertragbar sein. Wer also nur deswegen nicht dauernd mit seinem Ehepartner in der gemeinsamen Wohnung lebt, weil er aus beruflichen Gründen in einer anderen Gemeinde eine zweite Wohnung nutzen muß, sollte gegen den nächsten Zweitwohnungssteuer-Bescheid Einspruch einlegen.

Aber auch Studenten (und ihre Eltern) dürfen hoffen:
Viele Studenten haben ihren 1. Wohnsitz noch bei ihren Eltern und ihren 2. Wohnsitz am Studienort. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat am 13.02.07 entschieden, Studenten hätten in einem solchen Fall "keine rechtliche und tatsächliche Verfügungsmöglichkeit über die in der elterlichen Wohnung genutzten Räumlichkeiten und deshalb im steuerrechtlichen Sinne keine Hauptwohnung inne“. Außerdem geht das OVG davon aus, daß eine Zweitwohnungssteuer nur gerechtfertigt sei, wenn eine weitere Wohnung neben der Erstwohnung den Schluß auf besondere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zulasse; das treffe aber nicht für Studenten zu, die während des Semesters am Studienort eine Nebenwohnung unterhalten, sonst aber bei ihren Eltern wohnen.
Aber Vorsicht mit allzu großen Hoffnungen: Die Koblenzer Richter haben bisher nur in einem vorläufigen Eilverfahren entschieden. Die Entscheidung in der sogenannten Hauptsache kommt also erst noch und kann leider ganz anders ausfallen. Trotzdem aber sollten Studenten dafür sorgen, daß Einspruch eingelegt wird gegen etwaige Zweitwohnungssteuer-Bescheide für ihre Studenten-Bude!

(Diese Hinweise erfolgen unverbindlich und ersetzen nicht die Überprüfung Ihres Steuerbescheids durch einen Rechtsanwalt oder ein Mitglied der steuerberatenden Berufe!)

Sicherung einer Baustelle / Strafrechtliche Verantwortlichkeit des Bauherrn

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat einen Bauherrn wegen fahrlässiger Tötung verurteilt, nachdem ein Bauarbeiter bei Abbrucharbeiten abgestürzt und an den Verletzungen gestorben war. Dazu hat das Gericht erklärt, auch der Bauherr sei (neben dem Bauunternehmer) dann für die Sicherheit auf der Baustelle verantwortlich, wenn er feststellt, daß der von ihm beauftragte Unternehmer nachlässig arbeitet.

(Ich empfehle zu diesem Thema auch einen Blick in die Rubrik Surfer-Tipps. Dort finden sie unter dem Stichwort "Sie wollen bauen?" weitere Hinweise und Links!)

Zu Vorsorgevollmachten

finden Sie einen interessanten Link bei Surfer-Tipps. Dazu gibt es aber eine wichtige Neuigkeit: Derartige Vollmachten können jetzt in ein zentrales Register eingetragen werden. Auf dieses Register haben die Gerichte Zugriff und dadurch wird sichergestellt, daß solche Vollmachten schnell gefunden werden. Dadurch werden überflüssige Betreuungen vermieden.

Ich bin als institutioneller Nutzer bei diesem Register eingetragen und unterstütze Sie gerne.

"Ich kann ja immer noch widerrufen...

... wenn ich es mir anders überlege ..."

Leider nicht immer! Das Gesetz sieht ein Widerrufsrecht nur für ganz bestimmte Rechtsgeschäfte vor. Viele meinen, daß dazu auch alle am Telefon aufgegebenen Bestellungen gehören. Das Oberlandesgericht Oldenburg war Anfang 2004 anderer Meinung: Bei einem am Telefon bestellten Zeitschriften-Abonnement, bei dem die Kosten bis zur nächsten vertraglichen Kündigungsmöglichkeit weniger als 200,- EUR betragen, kann man sich weder auf die nicht eingehaltene Schriftform berufen noch kann man die Bestellung widerrufen.


Also: Seien sie vorsichtig bei dem, was Sie am Telefon sagen. Und für den Fall, daß bei Ihnen mal wieder ein unerbetener Werbeanruf ankommen sollte, lesen Sie schon jetzt am besten meinen Hinweis unter Recht interessant/Telefon und Internet

Ein Widerrufsrecht gibt das Gesetz Ihnen auch bei sogenannten "Haustürgeschäften" (§ 312 BGB). Die Frage ist allerdings, was ein Haustürgeschnäft in diesem Sinne ist. Verbreitet ist z.B. der Irrtum, daß man alles widerrufen kann, was man bei Verkaufsmessen unterschrieben hat. Sie kennen ja solche Veranstaltungen in der Messehalle Ihrer Stadt: "Du und Deine Familie" oder "Hausbau für alle" oder "Reisen und Freizeit" oder oder oder ... Viele meinen, das seien "Freizeitveranstaltungen", für die der Gesetzgeber ein Widerrufsrecht vorgesehen hat. Der Bundesgerichtshof (BGH) macht Ihnen dabei allerdings einen Strich durch die Rechnung: Er meint, derartige Verbrauchermessen seien keine Freizeitveranstaltungen im Sinne des Gesetzes, weil der Kunde dort genügend Gelegenheit hat, dem Druck der Verkäufer zu entgehen!

Also: Denken Sie auch bei solchen Veranstaltungen sehr genau nach, bevor Sie irgendetwas unterschreiben!

Widerrufsrecht bei eBay-Versteigerungen?

Ja und nein: Nach wie vor "nein" in den Fällen, in denen private Gelegenheitsverkäufer etwas bei eBay oder bei anderen Internet-Auktionen verkaufen. Nun aber ein eindeutiges "Ja" in den Fällen, in denen man dort etwas von gewerblichen Anbietern kauft. Der Bundesgerichtshof hat am 03. November 2004 entschieden, daß solche Käufe dem Gesetz über sogenannte Fernabsatzverträge unterliegen und danach hat der Käufer ein befristetes Widerrufsrecht. Bei solchen Verträgen ist der Beginn der Frist, innerhalb der widerrufen werden kann, unter anderem davon abhängig, ob und wann der Verkäufer auf das Widerrufsrecht hingewiesen hat. Unter Umständen kann also durchaus noch lange nach dem Kauf bzw. dem Zuschlag bei der Auktion ein Widerruf erklärt werden!