Unternehmen und Wirtschaft
Pflichtangaben in eMails
Zunächst weitgehend unentdeckt hat der Gesetzgeber im seit dem 01. Januar 2007 geltenden "Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister“
(EHUG) eine Vorschrift versteckt, die alle Einzelunternehmer, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften betrifft: Ebenso wie bisher schon in Geschäftsbriefen müssen jetzt auch in eMails
die wesentlichen Daten des Unternehmens ausdrücklich genannt werden (ein Link z.B. auf das Impressum reicht nicht!). Angegeben werden müssen also der Name des Unternehmens (die Firma), der
Ort der Handelsniederlassung bzw. der Sitz des Unternehmens, das zuständige Handelsregistergericht und die Handelsregister-Nummer. Bei einer GmbH sind zusätzlich alle Geschäftsführer zu nennen,
bei einer AG ebenfalls und außerdem noch der Vorsitzende des Aufsichtsrats. Hat eine GmbH einen Aufsichtsrat, muß auch dessen Vorsitzender genannt werden.
Nur Privatpersonen und Freiberufler hat der Gesetzgeber bisher von derartigen Pflichtangaben in ihren eMails verschont.