Reise
Ihre Ansprüche als Flugpassagier
Im grenzüberschreitenden Flugverkehr gelten vor allem die EU-Verordnung (EG) 261/2004 und das Montrealer Abkommen. Darin werden Ihre Ansprüche bei Verspätungen, Annullierungen, Überbuchungen, Personenschäden, Gepäckschäden, Stornierungen usw. geregelt. Eine sehr gute Übersicht enthält eine Broschüre des Europäischen Verbraucherzentrums, einer deutsch-französischen Gemeinschaftseinrichtung. Diese Broschüre können Sie sich hier herunterladen. Viele weitere nützliche Informationen finden Sie hier auf der Internetseite des Verbraucherzentrums.
Handgepäck im Flugzeug
Ab dem 06. November 2006 gelten auf europäischen Flughäfen neue Sicherheitsbedingungen für Handgepäck. Die neuen Regeln sollen verhindern, dass Terroristen aus Flüssigkeiten an Bord Bomben
mischen:
Fluggäste dürfen den EU-Regeln zufolge nur noch begrenzte Mengen "flüssiger Stoffe" mit in die Flugzeugkabine nehmen. Zu diesen Stoffen zählen auch cremige Stoffe wie Sirup, Duschgel, Zahnpasta,
Lippenstift usw. sowie Sprays. Behälter mit solchen Stoffen dürfen jeweils nicht mehr als 100 Milliliter fassen und müssen alle zusammen in einer durchsichtigen, verschließbaren Plastiktüte von
höchstens einem Liter Fassungsvermögen verpackt sein. Darüber hinaus dürfen flüssige Medikamente und Spezialnahrung etwa für Babys mitgeführt werden, die während des Fluges benötigt werden. Der
Fluggast muss bei den Kontrollen glaubhaft machen, dass er diese braucht. Außerdem dürfen nach dem Einchecken im Duty-free-shop gekaufte Gegenstände mitgenommen werden, wenn sie eingeschweißt
sind und der Kaufbeleg angeheftet ist.
Die Passagiere können allerdings nicht sicher sein, dass sie in allen 25 EU-Staaten entsprechende Mengen auch tatsächlich im Handgepäck mitnehmen dürfen. Ein Sprecher der EU- Kommission
erläuterte, bei den Vorgaben handele es sich um Mindestvorschriften; die einzelnen EU-Staaten könnten auch schärfere Bestimmungen beschließen.
Um es noch einmal zu betonen:
Betroffen von dieser Regelung ist nur das Handgepäck, das der Passagier mit in die Kabine des Flugzeugs nimmt. Für Koffer und Taschen, die beim Einchecken abgegeben werden,
ändert sich nichts. Diese Gepäckstücke dürfen nach wie vor auch größere Behälter mit Flüssigkeiten enthalten.