Geld
Mißbrauch der EC-Karte kommt den Eigentümer auch weiterhin teuer zu stehen!
Der Bundesgerichtshof ist in einer Entscheidung vom Oktober 2004 bei seiner bisherigen Auffassung geblieben: Wenn Ihre EC-Karte gestohlen und unter Mißbrauch Ihrer Geheimnummer Geld abgehoben wird, spricht angeblich alles dafür, daß Sie Ihre Geheimnummer zusammen mit der EC-Karte aufbewahrt und dadurch den Mißbrauch ermöglicht haben! Es wird demnächst wohl eine Musterklage geben, mit der festgestellt werden soll, ob die Geheimnummern und PINs usw. wirklich so sicher sind und nicht ”geknackt” werden können, wie die Banken immer noch behaupten.
Zentraler Bank- und Kreditkarten-Notruf
Seit dem 01. Juli 2005 haben viele Kunden von Sparkassen, Banken und Kreditkartenunternehmen die Möglichkeit, im Falle des Verlustes ihrer Bank- oder Kreditkarte deren Sperrung unter der einheitlichen Telefon-Nummer 116116 zu veranlassen. Erkundigen Sie sich, ob dieser Service auch für Ihre Bank- oder Kreditkarte schon gilt! Die möglichst schnelle Sperrung ist für Sie sehr wichtig, weil davon der Umfang Ihrer Haftung im Falle des Mißbrauchs Ihrer Karte durch Dritte abhängt. Durch eine einheitliche Notrufnummer wird es Ihnen erleichtert, einen Verlust unverzüglich zu melden.