Familie
Tipps und Hinweise für die ganze Familie
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unterhält eine Internetseite, auf der Sie viele Erläuterungen und weiterführende Hinweise zu Fragen aus dem familiären Bereich finden. Schauen Sie mal rein, den Link finden Sie hier.
Der Versorgungsausgleich wird ab dem 01. September 2009 einfacher und gerechter
Wenn eine Ehe geschieden wird, muß unter anderem der sogenannte Versorgungsausgleich durchgeführt werden. Dabei werden die während der Ehezeit von den Ehepartnern erworbenen Rentenanwartschaften geteilt. Dafür gelten bisher noch komplizierte Vorschriften, die immer wieder zu Problemen und ungerechten Ergebnissen geführt haben. Das wird ab dem 01.09.09 besser. Sie können sich hier eine Mitteilung des Bundesjustizministeriums herunterladen, in der Sie weitere Erläuterungen und Beispiele finden.
Reform des gerichtlichen Verfahrens in Familiensachen
Das Bundeskabinett hat Anfang Mai 2007 umfangreiche Änderungen beschlossen, die das Verfahren z.B. in Kindschaftssachen straffen und effektiver gestalten sollen. Allerdings werden die Änderungen wohl erst im Jahr 2009 wirksam werden. Wenn Sie mehr Einzelheiten erfahren möchten, können Sie sich hier den Text einer Pressemitteilung herunterladen.
Unterhalt für die Eltern?
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte sich mit der Frage zu befassen, in welchem Umfang eine Tochter Unterhalt für ihre im Pflegeheim lebende Mutter zahlen muß. Das Sozialamt, das für die dort entstehenden Kosten zunächst aufgekommen war, hatte die Tochter auf Erstattung dieser Kosten in Anspruch genommen und dazu verlangt, daß sie die von ihr selbst genutzte Eigentumswohnung verwerten sollte. Am 07. Juni 2005 hat das BVerfG klargestellt, daß eine solche Verpflichtung nicht besteht. In dem Zusammenhang hat das BVerfG die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes bestätigt, wonach die Zahlung von Unterhalt durch Kinder an ihre Eltern nicht dazu führen darf, daß die Kinder sich in ihren angemessenen Lebensumständen wesentlich einschränken müssen. Schon gar nicht müssen solche Vermögenswerte verwertet werden, die der eigenen Alterssicherung dienen. Und schließlich komme eine Unterhaltsverpflichtung ohnehin nicht in Betracht, wenn das eigene Einkommen unter 100.000,- EUR pro Jahr liege.
Elterngeld
Zum 1. Januar 2007 ist das Elterngeldgesetz in Kraft getreten und hat ab diesem Zeitpunkt die bis Ende 2006 geltenden Regelungen über das Erziehungsgeld abgelöst. Bei Kindern, die vor dem 1.
Januar 2007 geboren werden, kann wie bisher Erziehungsgeld bezogen werden.
Anspruch auf Elterngeld haben diejenigen Eltern, die sich Zeit für ihr Neugeborenes nehmen und auf Einkommen verzichten. Das Elterngeld wird an Vater und Mutter für maximal 14 Monate gezahlt,
beide können den Zeitraum frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann höchstens zwölf Monate allein nehmen, zwei weitere Monate sind als Option für den anderen Partner reserviert. Das
heißt: Zwölf Monate Elterngeld gibt es immer, wenn sich Eltern Zeit für die Betreuung ihres Kindes nehmen. Ersetzt werden 67 Prozent des wegfallenden bereinigten Nettoeinkommens, maximal 1.800,00
Euro im Monat. Das Mindestelterngeld, das Eltern erhalten, die vor der Geburt des Kindes nicht erwerbstätig waren, beträgt 300,00 Euro.
Weitere Informationen des Bundesministeriums finden Sie hier